Inklusion und Vielfalt

Bericht der beauftragten Person für Inklusion und Vielfalt

1.1. Beauftragte Person für Inklusion und Vielfalt

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  • Ein benanntes Mitglied des Qualitätssicherungsausschusses fungiert als Beauftragter für Inklusion und Vielfalt und ist dafür verantwortlich, die Inklusivität, Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe bei allen Projektaktivitäten und -ergebnissen zu überwachen und zu bewerten.
  • Im Rahmen der Projektbesprechungen (TPMs) werden regelmäßige Bewertungen durchgeführt, um die kontinuierliche Einhaltung der Inklusions- und Diversitätsziele sicherzustellen.
  • Inklusion und Diversität bleiben ein ständiges Thema im Dialog zwischen den Projektpartnern und bieten Gelegenheiten zum Austausch bewährter Verfahren, zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Bewältigung von Herausforderungen während des gesamten Projektzyklus.

1.2. Inklusion und Vielfalt – Zu berücksichtigende Aspekte

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  • Inklusive Kommunikation: barrierefrei, leicht verständlich, kultursensibel, mehrsprachige Zugänglichkeit, barrierefreie digitale Plattform, geschlechtsneutrale Sprache, neutraler und respektvoller Tonfall usw.
  • Geschlechtssensibilität und Gleichstellung: Geschlechterausgewogenheit bei allen Projektaktivitäten, Bewusstsein für Vielfalt, Vermeidung von Geschlechterstereotypen in Schulungsinhalten, Chancengleichheit bei der Teilnahme an Schulungen, Veranstaltungen usw.
  • Geografische Ausgewogenheit & Einbeziehung ländlicher Gebiete: ländliche Gebiete, Randregionen und unterrepräsentierte lokale Gemeinschaften.
  • Einbeziehung wirtschaftlich benachteiligter Gruppen: Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen.

2. Praktiken auf Konsortiumsebene

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  • Governance, Verantwortung und institutionelle Integration
  • Inklusive Organisationskultur und gerechte Arbeitsbedingungen
  • Inklusive Umsetzung von Projektaktivitäten und gleichberechtigte Teilhabe
  • Zugänglichkeit der Ergebnisse, digitale Inklusion und inklusive Kommunikation
  • Beteiligung, Sensibilisierung und Sichtbarkeit von Inklusion
  • Ethik, Fairness und kontinuierliche Reflexion

2.1. Governance, Verantwortung und institutionelle Integration

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  • Ernennung eines Inklusionsbeauftragten auf Ebene des Erasmus+-Programms
  • Einrichtung des Büros für Inklusion und psychologische Unterstützung
  • Verabschiedung eines Gleichstellungsplans
  • Einbeziehung von Diversität, Inklusion und Ethik in das interne Compliance-Handbuch und in regelmäßige Projektbesprechungen
  • Integration von Inklusion in Führung, Organisationskultur und operative Entscheidungsfindung

Inklusion und Vielfalt werden in Führungsstrukturen, interne Regeln und Entscheidungsprozesse integriert, anstatt als informelles oder gelegentliches Anliegen behandelt zu werden.

2.2. Inklusive Organisationskultur und gerechte Arbeitsbedingungen

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  • Diskriminierungsfreies und respektvolles Arbeitsumfeld, Berücksichtigung individueller Umstände, flexible Arbeitsregelungen sowie sorgfältige Berücksichtigung von Arbeitsbelastung und Kapazitäten bei der Aufgabenverteilung
  • Stark praxisorientierter Ansatz durch flexible Arbeitsabläufe, gegenseitiges Lernen, transparentes Arbeitsbelastungsmanagement und vielfältige Kommunikationskanäle, die auf unterschiedliche Arbeitspräferenzen und digitale Kompetenz zugeschnitten sind
  • Institutionelle Unterstützungsstrukturen tragen dazu bei, dass individuelle Bedürfnisse nicht als private Angelegenheiten, sondern als Teil einer umfassenderen Kultur der Unterstützung und Inklusion behandelt werden

Inklusion auf Konsortialebene beginnt mit der internen Arbeitskultur der Partnerorganisationen. Eine gerechte, respektvolle und anpassungsfähige interne Zusammenarbeit schafft eine stärkere Grundlage für inklusive Projektprozesse.

2.3. Inklusive Umsetzung von Projektaktivitäten und gleichberechtigte Teilhabe

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  • Barrierefreie Teilnahmemöglichkeiten, zugängliche Veranstaltungsformate wie Online- und Hybridteilnahme, flexible Reiseplanung sowie die Nutzung von Zeitpuffern, um unterschiedlichen Arbeitstempi und persönlichen Umständen Rechnung zu tragen
  • Fokus auf die Unterstützung von Stakeholdern mit geringeren Möglichkeiten und auf die Identifizierung von Barrieren, die einen gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe verhindern könnten
  • Anpassungsfähige Kooperationspraktiken und inklusive digitale Arbeitsumgebungen, die die Teilhabe in unterschiedlichen Kontexten erleichtern

Gleichberechtigte Teilhabe wird nicht nur als formaler Zugang verstanden; sie erfordert auch praktische Anpassungsfähigkeit bei der Gestaltung von Mobilität, Sitzungen, Lernaktivitäten, Kommunikation und Zeitplänen.

2.4. Zugänglichkeit der Ergebnisse, digitale Inklusion und inklusive Kommunikation

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  • Ein „Accessibility-first“-Designansatz im Einklang mit den WCAG-Standards, die Verwendung von Alt-Text, Farbkontrast, Unterstützung für Mehrsprachigkeit und Lokalisierung, Optimierung für geringe Bandbreite, klare und inklusive UX-Texte sowie datenschutzbewusste Designpraktiken
  • Verwendung klarer und barrierefreier Kommunikation, Vermeidung unnötig komplexer Sprache sowie Verwendung inklusiver und geschlechtssensibler Sprache in Projektmaterialien
  • Inklusionsbezogene Kommunikation, die durch studierendenorientierte und nachvollziehbare Kanäle wie Podcasts und universitäre Medienplattformen sichtbarer und zugänglicher wird

Inklusion bezieht sich nicht nur auf die Teilnahme an Aktivitäten, sondern auch auf die Qualität, Barrierefreiheit und Reichweite der Projektergebnisse und der öffentlichen Kommunikation.

2.5. Teilhabe, Sensibilisierung und Sichtbarkeit von Inklusion

Desplegar
  • Förderung von Inklusion durch aktives studentisches Engagement, von Studierenden selbst initiierte Sichtbarkeit und regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. das Projekt „Academic Inclusion“, Podcast-Episoden zum Thema studentische Inklusion)
  • Inklusionsthemen werden regelmäßig in Projektbesprechungen behandelt und durch die Förderung einer diversitätsbewussten Zusammenarbeit mit Partnern und Interessengruppen
  • Partizipative Perspektive durch inklusive Nutzertests und die aktive Sammlung von Feedback verschiedener Nutzergruppen

Das Verständnis des Konsortiums von Inklusion geht über interne Verfahren und Unterstützungsmechanismen hinaus. Inklusion wird auch als Thema für Dialog, Lernen, Sichtbarkeit und gemeinsame Verantwortung betrachtet.

2.6. Ethik, Fairness und kontinuierliche Reflexion

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  • Ein klarer ethischer Rahmen durch einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Diskriminierung, Belästigung und Machtmissbrauch sowie die Betonung des respektvollen Umgangs mit kulturellen Unterschieden und persönlichen Grenzen
  • Betonung von Datenschutz, Fairness und unvoreingenommenen Datenpraktiken, insbesondere in digitalen Umgebungen
  • Evidenzbasierte Inklusion durch die Erhebung von Daten zur psychischen Gesundheit der Studierenden und die Nutzung der Ergebnisse zur Reflexion über die Angemessenheit von Unterstützungsmaßnahmen und institutionellen Reaktionen

Inklusion ist nicht nur mit Werten verbunden, sondern auch mit Rechenschaftspflicht, Schutz und Lernen. Das Konsortium hat das Potenzial, Inklusion sinnvoll zu überwachen und seine Praktiken als Reaktion auf tatsächliche Hindernisse oder neu auftretende Bedürfnisse anzupassen.

3. Gesamtbewertung der Praktiken auf Konsortiumsebene

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  • Das Konsortium zeigt ein umfassendes, praktisches und zunehmend systemisches Verständnis von Inklusion und Vielfalt
  • Das Konsortium verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz zur Inklusion
  • Das Konsortium profitiert von einer starken Komplementarität der Stärken seiner Partner
  • Inklusion spiegelt sich in Aktivitäten, Ergebnissen, Kommunikation und der Einbindung von Interessengruppen wider

4. Leitlinien für die weitere Umsetzung auf Konsortialebene

Desplegar
  • Inklusion und Vielfalt sollten ein ständiger Schwerpunkt im Projektmanagement und in der Kommunikation mit den Partnern bleiben
  • Das Konsortium sollte die Zielgruppen aktiv in die Gestaltung der Aktivitäten, die Identifizierung von Hindernissen und die Steuerung von Verbesserungen einbeziehen.
  • Das Konsortium sollte einen starken Fokus auf die Zugänglichkeit der Ergebnisse legen, insbesondere der digitalen und kommunikativen Ergebnisse
  • Es sollten weiterhin gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, um einen gemeinsamen Ansatz auf Konsortialebene zu entwickeln, der auf gemeinsamen Bezugspunkten, regelmäßiger Überwachung und einem kontinuierlichen Dialog zwischen den Partnern basiert
Konsortium