Bericht der beauftragten Person für Inklusion und Vielfalt
1.1. Beauftragte Person für Inklusion und Vielfalt
1.2. Inklusion und Vielfalt – Zu berücksichtigende Aspekte
2. Praktiken auf Konsortiumsebene
2.1. Governance, Verantwortung und institutionelle Integration
Inklusion und Vielfalt werden in Führungsstrukturen, interne Regeln und Entscheidungsprozesse integriert, anstatt als informelles oder gelegentliches Anliegen behandelt zu werden.
2.2. Inklusive Organisationskultur und gerechte Arbeitsbedingungen
Inklusion auf Konsortialebene beginnt mit der internen Arbeitskultur der Partnerorganisationen. Eine gerechte, respektvolle und anpassungsfähige interne Zusammenarbeit schafft eine stärkere Grundlage für inklusive Projektprozesse.
2.3. Inklusive Umsetzung von Projektaktivitäten und gleichberechtigte Teilhabe
Gleichberechtigte Teilhabe wird nicht nur als formaler Zugang verstanden; sie erfordert auch praktische Anpassungsfähigkeit bei der Gestaltung von Mobilität, Sitzungen, Lernaktivitäten, Kommunikation und Zeitplänen.
2.4. Zugänglichkeit der Ergebnisse, digitale Inklusion und inklusive Kommunikation
Inklusion bezieht sich nicht nur auf die Teilnahme an Aktivitäten, sondern auch auf die Qualität, Barrierefreiheit und Reichweite der Projektergebnisse und der öffentlichen Kommunikation.
2.5. Teilhabe, Sensibilisierung und Sichtbarkeit von Inklusion
Das Verständnis des Konsortiums von Inklusion geht über interne Verfahren und Unterstützungsmechanismen hinaus. Inklusion wird auch als Thema für Dialog, Lernen, Sichtbarkeit und gemeinsame Verantwortung betrachtet.
2.6. Ethik, Fairness und kontinuierliche Reflexion
Inklusion ist nicht nur mit Werten verbunden, sondern auch mit Rechenschaftspflicht, Schutz und Lernen. Das Konsortium hat das Potenzial, Inklusion sinnvoll zu überwachen und seine Praktiken als Reaktion auf tatsächliche Hindernisse oder neu auftretende Bedürfnisse anzupassen.
3. Gesamtbewertung der Praktiken auf Konsortiumsebene
4. Leitlinien für die weitere Umsetzung auf Konsortialebene
